Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 1. April 2013 in Kraft
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzt. Das PsyG hat nach seinem Art. 1 folgenden Zweck und Gegenstand: 1 Dieses Gesetz bezweckt: a. den Gesundheitsschutz; b. den Schutz vor Täuschung und Irreführung von Personen, die Leistungen auf dem Gebiet der Psychologie in Anspruch nehmen. 2 Zu diesem Zweck legt es fest:…