4A_93/2014: Kein Anspruch auf Auskunftserteilung durch den Geschäftsführer gestützt auf Art. 812 OR (amtl. Publ.)
Der im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragene B. kündigte fristlos aus wichtigen Gründen. Seine Arbeitgeberin, die A. GmbH, bestritt das Vorliegen wichtiger Gründe und forderte B. unter anderem auf, ihr alle Kunden- und Vertriebsinformationen, Buchhaltungsunterlagen, Hardwareteile, Computer und alle sonstigen von ihr überlassenen Gebrauchsgegenstände auszuhändigen. Die A. GmbH reichte Klage ein, worauf B. die Einrede der Unzuständigkeit erhob. Die Zuständigkeit des…