Presserat: Kein Rückzug von Informationen durch einen Informanten zur Unzeit
In seiner Stellungnahme Nr. 42/2010 vom 8. September 2010 hielt der Presserat in einem Präzedenzfall fest, dass Informanten eines Journalisten (hier: Eltern eines infolge eines Geburtsunfalls geschädigten Kindes gegenüber dem Tages-Anzeiger) die offengelegten Informationen nicht nach Belieben zurückziehen können. In den Worten des Presserats (Ziff. 3 der Feststellungen): “Kontaktiert ein Informant eine Redaktion und gibt … weiterlesen