5A_164/2018: Ediktalzustellung eines Zahlungsbefehls (Art. 66 Abs. 4 SchKG)
Im vorliegenden Entscheid hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob ein Zahlungsbefehl zu Recht durch öffentliche Bekanntmachung «zugestellt» worden war (Art. 66 Abs. 4 SchKG). Zuvor war vergeblich versucht worden, dem Betriebenen den Zahlungsbefehl an einer Adresse in der Schweiz zuzustellen, doch ergaben Abklärungen der Gemeindepolizei, dass er seinen offiziellen Wohnsitz in New York habe, was … weiterlesen