Übereinkommen im Bereich der Kernenergiehaftpflicht ratifiziert
Ende März 2009 hat die Schweiz das Pariser Übereinkommen und das Brüsseler Zusatzübereinkommen ratifiziert. Diese Übereinkommen verbessern bei einem nuklearen Unfall im Ausland den Opferschutz in der Schweiz. Mit der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, das vom Parlament am 13. Juni 2008 verabschiedet wurde, konnten nun die Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen ratifiziert werden. … weiterlesen