BEG in Kraft per 1. Januar 2010

Der Bun­desrat hat das Buch­ef­fek­tenge­setz (BEG) nach unbe­nutztem Ablauf der Ref­er­en­dums­frist auf den 1. Jan­u­ar 2010 in Kraft geset­zt. Bere­its am 1. Okto­ber 2009 tritt der neue OR 470 IIbis in Kraft.  OR 470 (Wider­ruf der Anweisung) lautet danach fol­gen­der­massen: “1 Der Anweisende kann die Anweisung gegenüber dem Anweisungsempfänger wider­rufen, wenn er sie nicht zur Tilgung … weit­er­lesen

Bundesstrafgericht: Blockierung der Mobutu-Gelder ist aufzuheben

Wie ein­er auf heute datieren­den Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Departe­ments für auswär­tige Angele­gen­heit­en (EDA) zu ent­nehmen ist, hat das Bun­desstrafgericht am 14. Juli 2009 entsch­ieden, dass die Block­ierung der Mob­u­­to-Gelder nach nun­mehr zwölf Jahren aufge­hoben wer­den muss. Am 30. April 2009 hat­te der Bun­desrat beschlossen, die Gelder des ver­stor­be­nen Maréchal Mobu­tu in Höhe von 7 Mio. Franken … weit­er­lesen

Revision der Mitteilung Nr. 1 / Übernahmekommission publiziert Stellungnahmen

Im Zuge der Revi­sion der Mit­teilung Nr. 1 hat die Über­nah­mekom­mis­sion heute die einge­gan­genen Stel­lung­nah­men (Vernehm­las­sungsant­worten) pub­liziert. Die Anhörung zur Revi­sion der Mit­teilung Nr. 1 scheint auf einiges Inter­esse gestossen zu sein; ins­ge­samt gin­gen 19 Stel­lung­nah­men ein (abruf­bar online). Stel­lung­nah­men wur­den namentlich ein­gere­icht u.a. von der Eidg. Finanz­mark­tauf­sicht, economiesu­isse, SIX Swiss Exchange AG, ver­schiede­nen Anwaltkan­zleien, … weit­er­lesen

2C_749/2008: bewilligungslose Effektenhändlertätigkeit als Gruppe (amtl. Publ.)

Die EBK führte ab März 2007 ein Auf­sichtsver­fahren wegen Ver­dachts unbe­wil­ligter Effek­ten­händlertätigkeit­en im Zusam­men­hang mit dem Han­del u.a. von Nic­S­tic-Aktien gegen die Elves­tus Mar­ket­ing & Ver­trieb AG und die Ven­con AG und später gegen weit­ere Fir­men und Pri­vat­per­so­n­en. Am 30. August 2007 stellte die EBK unter anderem fest, dass einige der erwäh­n­ten Fir­men gewerb­smäs­sig ein­er … weit­er­lesen

Revision Börsendelikte und Marktmissbrauch: EFD mit Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage beauftragt

Der Bun­desrat hat das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment (EFD) unter Ver­weis auf den Bericht der Expertenkom­mis­sion Börsende­lik­te und Mark­t­miss­brauch vom 29. Jan­u­ar 2009 beauf­tragt, auf dieser Grund­lage eine Vernehm­las­sungsvor­lage auszuar­beit­en. Die Eröff­nung der Vernehm­las­sung ist für Ende 2009 geplant. Die Vor­lage soll sie einen neuen Insid­­er- und einen neuen Kurs­ma­n­ip­u­la­tion­statbe­stand enthal­ten, die vom Strafge­set­zbuch ins Börsen­ge­setz über­führt … weit­er­lesen

SIX: Kotierungsreglement und weitere Reglemente in Kraft per 1. Juli 2009

Fol­gende Regle­mente der SIX Swiss Exchange treten per 1. Juli 2009 in ein­er neuen Fas­sung in Kraft: KR Kotierungsre­gle­mentZRA Zusatzre­gle­ment für die Kotierung von Anlei­henZRD Zusatzre­gle­ment für die Kotierung von Derivat­enRSS Regle­ment für die Zulas­sung zum Han­del von Beteili­gungsrecht­en im SIX Swiss Exchange-Spon­­sored Seg­mentRIA Regle­ment für die Han­del­szu­las­sung von inter­na­tionalen Anlei­hen an der SIX Swiss Exchang­eR­H­DA … weit­er­lesen

Kundeninformation betr. Datensicherheit beim SWIFT-Verkehr

Der Infor­ma­tion­saus­tausch von Banken und Effek­ten­händlern erfol­gt im Zahlungs- und Wertschriften­verkehr über das SWIFT-Sys­tem. Die Daten­sicher­heit wird, so die FINMA, durch die Daten­sicher­heits­stan­dards von SWIFT gewahrt. Den­noch: SWIFT spe­ichert die Dat­en im Aus­land, bis 2012 in den Nieder­lan­den und den USA, danach in der Schweiz und in den Nieder­lan­den.  Es beste­ht deshalb ein Restrisiko, weil … weit­er­lesen

Jahresbericht 2008 der CEBS

Das Com­mit­tee of Euro­pean Bank­ing Super­vi­sors CEBS hat seinen Jahres­bericht 2008 veröf­fentlicht. Das CEBS ist die Schwes­t­eror­gan­i­sa­tion des CEIOPS (Com­mit­tee of Euro­pean Insur­ance and Occu­pa­tion­al Pen­sions Super­vi­sors) und des CESR (Com­mit­tee of Euro­pean Secu­ri­ties Reg­u­la­tors) (vgl. Über­sicht, Web­site der Finma).