2C_1165/2014, 2C_1166/2014; 2C_1148/2015: Steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung (amtl. Publ.)
Gemäss zwei heute publizierten Urteilen vom 3. April 2017 (2C_1165/2014, 2C_1166/2014 [Kanton Neuchâtel]; 2C_1148/2015 [Kanton Zürich]) sind Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei der vorzeitigen Auflösung einer Hypothek anfallen, bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten abziehbar, wenn die Auflösung der Hypothek in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft erfolgt. Bei der Einkommenssteuer können Vorfälligkeitsentschädigungen nur dann als … weiterlesen