WEKO: Busse wegen Verhinderung eines Parallelimports von australischen Signalleuchten

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat eine aus­ländis­che Her­stel­lerin von sog. Warn­blit­zleucht­en sowie deren Schweiz­er Gen­er­alimpor­teurin wegen der Ver­hin­derung eines Par­al­le­limportes gebüsst.

Die vom Ver­fahren betrof­fe­nen Warn­blit­zleucht­en (elek­tro­n­is­che Sig­nalleucht­en, die zum Beispiel der Polizei oder Feuer­wehr für die tem­poräre Sig­nal­i­sa­tion auf Strassen dienen) wer­den von der aus­tralis­chen Eflare Cor­po­ra­tion Pty Ltd hergestellt und in der Schweiz durch deren Gen­er­alimpor­teurin Waseg-Han­del GmbH ver­trieben. Laut Medi­en­mit­teilung hat­te eine Konkur­rentin der Gen­er­alimpor­teurin mit Blick auf einen grösseren Beschaf­fungsauf­trag der Schweiz­er Armee ver­sucht, die Warn­blit­zleucht­en von der pol­nis­chen Ver­trieb­spart­ner­in von Eflare zu beziehen. Eflare weigerte sich allerd­ings auf Wun­sch der Gen­er­alimpor­teurin, die pol­nis­che Ver­trieb­spart­ner­in mit den dazu notwendi­gen Pro­duk­ten zu beliefern. Dem Wort­laut der Medi­en­mit­telung zufolge lag dem Ver­fahren nur ger­ade eine Ver­hin­derung eines Par­al­le­limportes zugrunde. Jeden­falls lag damit nach Ansicht der WEKO zwis­chen der Her­stel­lerin Eflare und deren Gen­er­alimpor­teurin Waseg-Han­del GmbH eine unzuläs­sige ver­tikale Abrede über absoluten Gebi­etss­chutz im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG vor.

Die Bussen von ins­ge­sammt CHF 35’000 wurde im Zusam­men­hang mit der Genehmi­gung ein­er ein­vernehm­lichen Regelung aus­ge­sprochen. Die Her­stel­lerin und die Gen­er­alimpor­teurin verpflichteten sich darin, zukün­ftig keine Gebi­etss­chutz­abre­den mehr zu treffen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 20. Dezem­ber 2016 (PDF).