Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine ausländische Herstellerin von sog. Warnblitzleuchten sowie deren Schweizer Generalimporteurin wegen der Verhinderung eines Parallelimportes gebüsst.
Die vom Verfahren betroffenen Warnblitzleuchten (elektronische Signalleuchten, die zum Beispiel der Polizei oder Feuerwehr für die temporäre Signalisation auf Strassen dienen) werden von der australischen Eflare Corporation Pty Ltd hergestellt und in der Schweiz durch deren Generalimporteurin Waseg-Handel GmbH vertrieben. Laut Medienmitteilung hatte eine Konkurrentin der Generalimporteurin mit Blick auf einen grösseren Beschaffungsauftrag der Schweizer Armee versucht, die Warnblitzleuchten von der polnischen Vertriebspartnerin von Eflare zu beziehen. Eflare weigerte sich allerdings auf Wunsch der Generalimporteurin, die polnische Vertriebspartnerin mit den dazu notwendigen Produkten zu beliefern. Dem Wortlaut der Medienmittelung zufolge lag dem Verfahren nur gerade eine Verhinderung eines Parallelimportes zugrunde. Jedenfalls lag damit nach Ansicht der WEKO zwischen der Herstellerin Eflare und deren Generalimporteurin Waseg-Handel GmbH eine unzulässige vertikale Abrede über absoluten Gebietsschutz im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG vor.
Die Bussen von insgesammt CHF 35’000 wurde im Zusammenhang mit der Genehmigung einer einvernehmlichen Regelung ausgesprochen. Die Herstellerin und die Generalimporteurin verpflichteten sich darin, zukünftig keine Gebietsschutzabreden mehr zu treffen.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 20. Dezember 2016 (PDF).