Eidg. Räte: Teilrevision des MWSt-Gesetzes | Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen Schweizerischer Unternehmen

Nation­al- und Stän­der­at haben die Teil­re­vi­sion des Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes (MWStG) ein­stim­mig angenom­men. Die zahlre­ichen Anpas­sun­gen sollen die Erfahrun­gen seit Ein­führung des im Jahr 2010 total­re­v­i­dierten Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes (SR 641.20) reflek­tieren. Wesentlich­es Anliegen der Geset­ze­san­pas­sung ist es, den mehrw­ert­s­teuer­lich bed­ingten Wet­tbe­werb­snachteil von Schweiz­er Unternehmen gegenüber aus­ländis­chen zu reduzieren. Das Gesetz unter­ste­ht dem fakul­ta­tiv­en Referendum.

Von den zahlre­ichen Änderun­gen seien hier nur beispiel­haft erwähnt: 

  • Oblig­a­torische Mehrw­ert­s­teuerpflicht ein­er Unternehmung: Inskün­ftig zählt auch der im Aus­land erzielte Umsatz für die Ermit­tlung der MWSt-Pflicht mit (Mass­gebende Umsatz­gren­ze für die Steuerpflicht bleibt bei CHF 100’000).
  • Mehrw­ert­s­teuerpflicht von aus­ländis­chen Online-Händlern: Diese wer­den ab einem Umsatz im Inland von CHF 100’000 pro Jahr oblig­a­torisch steuerpflichtig, müssten ihren Schweiz­er Kun­den dann die Mehrw­ert­s­teuer durch­wegs in Rech­nung stellen.
  • Kostenpflichtige Online-Aus­gaben von Zeitun­gen und Zeitschriften: diese unter­la­gen bish­er nicht der MWSt und sind neu mit 2,5% abzurechnen.

Weit­ere Änderun­gen betr­e­f­fen Kun­st­ge­gen­stände, Antiq­ui­täten und Samm­lungsstücke; die Steuerpflicht von Gemein­we­sen sowie Aspek­te des Ver­fahrens und des Datenschutzes.

Durch die Geset­zesän­derun­gen wür­den neu schätzungsweise 30’000 Unternehmen oblig­a­torisch der Mehrw­ert­s­teuer unter­stellt. Der Bund ver­spricht sich von diesen neuen Regeln jährliche Mehrein­nah­men von rund 62 Mil­lio­nen Franken.

Quellen (Auswahl):