2C_6/2016: Architekturleistungen mit Honorarsumme von Fr. 300’000.– / Aargauische Pensionskasse hätte Auftrag öffentlich ausschreiben müssen (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid vom 18. Juli 2016 befasste sich das BGer mit der Frage, ob die Aargauische Pensionskasse (APK) bei der Vergabe von Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften ihres Anlagevermögens an das kantonale Vergaberecht gebunden ist. Konkret ging es um einen Vertrag für Architekturleistungen mit einer Honorarsumme von Fr. 300’000.–, welcher von der APK … weiterlesen