2C_386/2015: Bericht von Radio SRF 1 zum VgT verletzt Sachgerechtigkeitsgebot

Das Bun­des­gericht hat­te im Juni 2014 eine Beschw­erde von Novar­tis und Daniel Vasel­la gegen den Vere­in gegen Tier­fab­riken VgT abgewiesen (wir haben berichtet). Das Urteil und die öffentliche Urteils­ber­atung des BGer  war Gegen­stand eines Beitrags in der Sendung “Region­al-Jour­nal Ostschweiz” von Radio SRF 1. Wie in der ganzen
Sendung wurde auch im Beitrag über das erwäh­nte Urteil in Mundart
gesprochen.

Erwin Kessler und der VgT erhoben darauf Beschw­erde bei der Unab­hängi­gen Beschw­erde­in­stanz für Radio und Fernse­hen (UBI). Der Beitrag sei darauf aus­gerichtet gewe­sen, den VgT und dessen
Präsi­den­ten “lächer­lich zu machen”. Das erwäh­nte Urteil des BGer sei nicht richtig wiedergegeben wor­den. Dadurch sei das Sachgerechtigkeits­ge­bot ver­let­zt. Die UBI wies die Beschw­erde ab.

Gegen diesen Entscheid gelan­gen Erwin Kessler und der VgT an das BGer, das ihre Beschw­erde gutheisst und eine Ver­let­zung des Sachgerechtigkeitsver­bots fest­stellt. Der Kor­re­spon­dent von SRF 1 bei der Urteils­ber­atung hat­te im Bericht von Radio SRF 1 mehrfach wieder­holt, die Mehrheit der Richter habe wed­er Erwin
Kessler noch dessen Äusserun­gen ernst genom­men. Die Sendung legte den Schw­er­punkt damit auf entsprechen­den Zweifel des Bun­des­gerichts, obwohl bei der Urteils­ber­atung auch andere Punk­te rel­e­vant waren. Die UBI sah das Sachgerechtigkeits­ge­bot trotz­dem gewahrt, weil es in der Pro­gram­mau­tonomie liege, den Fokus zu wählen, mit dem ein The­ma beleuchtet wird. Dies greift, so das BGer, zu kurz. Auch ein selb­st gewählter Schw­er­punkt einer
Nachricht­ensendung unter­liegt dem Sachgerechtigkeits­ge­bot
. Da wichtige Punk­te der Urteils­ber­atung fehlten, ver­let­zte die Sendung im Gesamtein­druck das Sachgerechtigkeitsgebot.