Eidg. Räte: Keine ‘erweiterten GwG-Sorgfaltspflichten’ für Banken im Zusammenhang mit AIA | Vorlage bis auf weiteres vom Tisch

Aus ein­er Medi­en­mit­teilung der Par­la­ments­di­en­ste vom 2. Dez. 2015: 

„Das Par­la­ment ist zwar für den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch (AIA), will aber keine stren­geren [GwG-] Regelun­gen für Kun­den aus Län­dern ohne solche Abkom­men. Die Räte wollen den Banken keine zusät­zlichen Sorgfalt­spflicht­en gegen Schwarzgeld aufer­legen. Der Stän­der­at trat am Mittwoch mit 28 zu 15 Stim­men auf eine entsprechende Änderung des Geld­wäschereige­set­zes nicht ein, die zusät­zliche Sorgfalt­spflicht­en für Banken vor­sah. Gle­ich­es hat­te im Herb­st schon der Nation­al­rat getan. Damit ist die Vor­lage vom Tisch.“

Im Juni 2015 hat­te der Bun­desrat den Entwurf ein­er entsprechen­den GwG-Anpas­sung mit Botschaft dem Par­la­ment über­wiesen. Gemäss Absicht des Bun­desrates hät­ten die erweit­erten Sorgfalt­spflicht­en „gegenüber Kun­den aus Län­dern greifen [sollen], bei denen die kün­fti­gen Abkom­men zum automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch über Finanzkon­ten (AIA) nicht zur Anwen­dung gelan­gen.” (s. swiss­blawg vom 12. Juni 2015) Die Vor­lage war bere­its vom Nation­al­rat in der ver­gan­genen Herb­st­ses­sion abgelehnt worden.