BR: Neues DBA mit Argentinien ab 1. Januar 2016 anwendbar (QSt-Entlastungen ab 1. Jan. 2015)

(Im Sinn eines Nach­trags; aus der Medi­en­mit­teilung des BR/SIF vom 29. Okto­ber 2015)

Das Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) auf dem Gebi­et der Steuern vom Einkom­men und vom Ver­mö­gen zwis­chen der Schweiz und Argen­tinien wird am 27. Novem­ber 2015 in Kraft treten kön­nen, nach­dem die Rat­i­fika­tionsver­fahren in bei­den Län­dern nun abgeschlossen sind. Es erset­zt das Abkom­men aus dem Jahr 1997 und entspricht dem aktuellen inter­na­tionalen Stan­dard beim Informationsaustausch.

Argen­tinien hat­te das bish­er von bei­den Staat­en nur pro­vi­sorisch angewen­dete Abkom­men von 1997 im Jahre 2012 gekündigt. Das neue Abkom­men übern­immt die meis­ten Regelun­gen des bish­eri­gen Abkom­mens und erfüllt den aktuellen inter­na­tionalen Stan­dard zum Infor­ma­tion­saus­tausch auf Anfrage. Das neue Abkom­men wird ab 1. Jan­u­ar 2016 anzuwen­den sein, mit Aus­nahme der Quel­len­s­teuern, für welche laut Abkom­men bere­its im Jahre 2015 Ent­las­tun­gen zur Anwen­dung gelangen.

Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bish­er 52 DBA und 9 Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (TIEA) unterze­ich­net, die den inter­na­tionalen Stan­dard in Sachen Infor­ma­tion­saus­tausch erfüllen; davon sind 41 DBA (inkl. DBA mit Argen­tinien) und 7 TIEA in Kraft.