EStV: Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer sowie Höchstabzüge für Säule 3a im 2016 unverändert.

Kür­zlich hat die EStV die für das Jahr 2016 gel­tenden Zinssätze für Verzug und Steuer­rück­er­stat­tung (3.0%) sowie für Vorauszahlun­gen (0.25%) fest­gelegt. Diese bleiben gegenüber dem Vor­jahr 2015 eben­so unverän­dert wie die Höch­stabzüge für Ein­zahlun­gen in die Säule 3a (CHF 6‘768 / 33‘840).