.swiss”-Verordnung des UVEK per 1. September 2015 in Kraft

Das UVEK hat seine Verord­nung über die Inter­net-Domain “.swiss” auf den 1. Sep­tem­ber 2015 in Kraft geset­zt. Diese Verord­nung regelt die priv­i­legierte Zuteilung von Sec­ond-Lev­el-Domains unter der Top-Lev­el-Domain “.swiss” und die Berech­ti­gung zur Zuteilung solch­er Domains. Die Zuteilung von “.swiss”-Domains fol­gt dabei ein­er primär kennze­ichen­rechtlich ori­en­tierten Prioritätsregelung.