Bundesrat möchte eine höhere Strafobergrenze im Entsendegesetz

Der Bun­desrat beab­sichtigt, dem Par­la­ment eine Erhöhung der Sank­tion­sober­gren­ze im Entsendege­setz bei Ver­stössen gegen die min­i­malen Lohn- und Arbeits­be­din­gun­gen von heute CHF 5’000 auf CHF 30’000 vorzuschla­gen. Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung fasste der Bun­desrat diesen Beschluss gestützt auf das Vernehm­las­sungsergeb­nis zum Bun­des­ge­setz zur Opti­mierung der flankieren­den Mass­nah­men zur Personenfreizügigkeit.