BR: Revision der Lex Koller

Der Bun­desrat will das Bun­des­ge­setz über den Erwerb von Grund­stück­en durch Per­so­n­en im Aus­land (Lex Koller) über­ar­beit­en. Er hat deshalb das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und
Polizei­de­parte­ment (EJPD) beauf­tragt, die Arbeit­en im Hin­blick auf eine
Geset­zes­re­vi­sion fortzuführen.

In sein­er Zusatzbotschaft zum Verzicht auf die Aufhe­bung der Lex Koller im Novem­ber 2013 hat­te der Bun­der­at fest­ge­hal­ten, dass er die poli­tis­chen und wirtschaftlichen Ver­hält­nisse weit­er­hin genau ver­fol­gen und allen­falls notwendi­ge Änderun­gen des Geset­zes prüfen werde. Erste Abklärun­gen haben nun ergeben, dass das Gesetz Lück­en enthält 

Diese Lück­en zeigen sich ins­beson­dere im Zusam­men­hang mit dem Erwerb von Betrieb­sstät­te­grund­stück­en. Es soll daher geprüft wer­den, ob der Erwerb von Gewerbe-Immo­bilien sowie die Umnutzung solch­er Grund­stücke zu Wohnzweck­en wieder der Bewil­li­gungspflicht unter­stellt wer­den sollen. Allerd­ings soll dabei den Kan­to­nen eine Aus­nah­mekom­pe­tenz zuge­s­tanden wer­den, wenn der Erwerb für den Kan­ton oder die Stan­dort­ge­meinde von erhe­blichen Bedeu­tung ist.

Zudem soll wie bere­its heute für den Erwerb betrieblich genutzter Grund­stücke zur Eigen­nutzung weit­er­hin keine Bewil­li­gung erforder­lich sein.

Der Bun­desrat hat fest­gestellt, dass die Kap­i­tal­isierung von Wohn­im­mo­bilienge­sellschaften in den let­zten Jahren sehr stark angestiegen ist. Deshalb soll in den weit­eren Arbeit­en die Sit­u­a­tion neu beurteilt wer­den, wenn Per­so­n­en aus dem Aus­land Anteile an Wohn­im­mo­bilienge­sellschaften erwer­ben, die an ein­er Schweiz­er Börse kotiert sind.

Schliesslich soll in der Revi­sion das Pos­tu­lat 11.3200 Hodgers umge­set­zt wer­den, das den Zugang zu Genossen­schaftswoh­nun­gen für Staat­sange­hörige aussereu­ropäis­ch­er Län­der verlangt.