BR: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes | BR verabschiedet Botschaft

Kür­zlich hat der Bun­desrat die Botschaft zur Teil­re­vi­sion des Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes (MWSTG) zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schiedet. Die Teil­re­vi­sion bet­rifft namentlich die Bere­iche Steuerpflicht, Steuer­sätze und ‑aus­nah­men, sowie Ver­fahren und den Datenschutz.

Für den Bun­desrat zen­tral ist die Besei­t­i­gung mehrw­ert­s­teuerbe­d­ingter Wet­tbe­werb­snachteile von inländis­chen Unternehmen gegenüber ihren aus­ländis­chen Konkur­renten. Für die Mehrzahl der inländis­chen Unternehmen soll die Teil­re­vi­sion des MWSTG steuer­lich keine wesentlichen Änderun­gen bringen.

Zur Reduk­tion MWSt-bed­ingter Wet­tbe­werb­snachteile der inländis­chen Unternehmen gegenüber ihren aus­ländis­chen Konkur­renten hebt der Bun­der­at zwei Bere­iche hervor:

  • Die Ausweitung der Steuerpflicht von aus­ländis­chen Unternehmen im Inland und
  • Die Ausweitung der Steuerpflicht im Bere­ich Onlinehandel.

Darüber hin­aus sollen ver­schiedene Bere­iche “präzisiert” oder vere­in­facht wer­den, w.z.B.:

  • Abschaf­fung des fik­tiv­en Vors­teuer­abzugs für Kun­st­ge­gen­stände, Antiq­ui­täten und Samm­lungsstücke (neu: Margenbesteuerung);
  • Reduk­tion des Steuer­satzes für Online-Aus­gaben von Zeitun­gen und Zeitschriften;
  • Gewisse Vere­in­fachun­gen und Erle­ichterun­gen für Gemein­we­sen und Sozialversicherungen.

Der Bun­desrat ver­an­schlagt die jährlichen vor­lagebe­d­ingten Mehrein­nah­men auf ins­ge­samt rund 68 Mio. Franken. Davon sollen rund 40 Mio. Franken auf die Neuregelung der Steuerpflicht aus­ländis­ch­er Unternehmen ent­fall­en und 30 Mio. Franken auf Mehrein­nah­men aus Mar­genbesteuerung für Kun­st­ge­gen­stände, Samm­lungsstücke und Antiquitäten.