Teilrevision von TAMV und AWV: Anhörung eröffnet

Das Eid­genös­sis­che Departe­ment des Innern (EDI) hat gestern die Anhörung zur Teil­re­vi­sion der Tier­arzneimit­telverord­nung (TAMV) und der Arzneimit­tel-Wer­beverord­nung (AWV) eröffnet. Die Anhörung dauert bis zum 23. März 2015.

Mit der Teil­re­vi­sion der TAMV soll der fachgerechte Ein­satz von Tier­arzneimit­teln gefördert und die Lebens­mit­tel­sicher­heit erhöht wer­den. Das Ziel ist, uner­wün­schte Arzneimit­tel­rück­stände in Lebens­mit­teln tierisch­er Herkun­ft zu ver­mei­den und der Ver­bre­itung von Antibi­otikare­sisten­zen ent­ge­gen­zuwirken. So sollen die Vorschriften zur Abgabe von Tier­arzneimit­teln mit antibi­o­tis­chen Wirk­stof­fen ver­schärft wer­den. Zudem soll das EDI kri­tis­che Antibi­oti­ka von ein­er Abgabe auf Vor­rat auss­chliessen kön­nen. Dabei han­delt es sich um Arzneimit­tel mit neueren antibi­o­tis­chen Wirk­stof­fen, gegen die kaum Resisten­zen beste­hen. Diese Mass­nah­men sind Teil der bun­desrätlichen Strate­gie „Gesundheit2020“.

Nach der teil­re­v­i­dierten AWV haben phar­mazeutis­chen Unternehmen, deren Arzneimit­tel bei Swissmedic zuge­lassen sind, mehr Spiel­raum bei der Pub­likum­swer­bung. Sie sollen kün­ftig erwäh­nen dür­fen, dass ihre Arzneimit­tel zuge­lassen sind. Durch ein solch­es “behördlich­es Qual­itätssiegel” soll erre­icht wer­den, dass die Qual­ität der Arzneimit­tel in der Wer­bung bess­er aus­gewiesen kann und sie gegenüber anderen Pro­duk­tkat­e­gorien, wie etwa Nahrungsergänzungsmit­tel oder Medi­z­in­pro­duk­te, klar­er abzu­gren­zen sind.