FINMA: Richtlinien zu nachrichtenlosen Vermögenswerten als Mindeststandard anerkannt

Die FINMA hat die Richtlin­ien der Schweiz­erischen Bankiervere­ini­gung zu nachricht­en­losen Ver­mö­genswerten (“Nar­i­lo-Richtlin­ien”) als Min­dest­stan­dar­d­ard anerkannt.

Die Richtlin­ien treten per 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.