Bundesrat: Revision der Energieverordnung per 1. Januar 2015

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samts für Energie vom 5. Novem­ber 2014 tritt die rev­i­dierte Energieverord­nung (EnV, SR 730.01) am 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft. Die Revi­sion soll dazu führen, dass Anla­gen zur Strompro­duk­tion aus erneuer­baren Energien rasch­er und gün­stiger real­isiert wer­den kön­nen. Deshalb senkt der Bun­desrat die Pho­to­voltaik-Vergü­tungssätze für die kos­ten­deck­ende Ein­spei­sev­ergü­tung (KEV) sowie die Ein­malvergü­tung (Entschädi­gung von 30% der Investi­tion­skosten ein­er Referenzanlage).