BR: Bericht zu Interessenkonflikten im Bundesrecht

Heute wurde der “Bericht des Bun­desrates zu den Lösungsan­sätzen für Inter­essenkon­flik­te im Bun­desrecht” veröf­fentlicht. Daraus geht her­vor, dass das gel­tende Bun­desrecht zur Ver­mei­dung von Inter­essenkon­flik­ten und Kor­rup­tions­bekämp­fung auf einem guten Stand sei. Die Umset­zung dieser Ziele hinge jedoch auch stark von der Sen­si­bil­isierung und Schu­lung des Per­son­als ab, weshalb entsprechende Infor­ma­tion­s­mass­nah­men weit­erzuführen seien.

Der Bun­desrat antwortet mit diesem Bericht auf das Pos­tu­lat “Bun­desrecht. Lösungsan­sätze für Inter­essenkon­flik­te” (12.3114) aus dem Jahr 2012. Er befasst sich darin mit den bun­desrechtlichen Regelun­gen zur Ver­mei­dung oder Besei­t­i­gung von Inter­essenkon­flik­ten in der Bun­desver­wal­tung und in verselb­st­ständigten Ein­heit­en des Bun­des. Er stellt rechtsver­gle­ichende Bezüge zu anderen europäis­chen Staat­en her, analysiert die Ergeb­nisse ein­er Umfrage unter Bun­des­per­son­al und betra­chtet neuere Entwicklunge. 

Der Bericht hält fest, dass ins­beson­dere das Bun­des­per­son­al­recht detail­lierte Regelun­gen zur Ausübung von Nebenbeschäf­ti­gun­gen, zum Ver­bot der Annahme von Geschenken, zur Vere­in­barung von Karen­zfris­ten sowie zum Umgang mit nicht öffentlichen Infor­ma­tio­nen. Auch im Regierungs- und Ver­wal­tung­sor­gan­i­sa­tion­s­ge­setz und im Par­la­ments­ge­setz wer­den Mag­is­tratsper­so­n­en und Par­la­men­tari­er in die Pflicht genom­men. Zudem tra­gen interne Regle­mente und Weisun­gen zur Ver­mei­dung und Besei­t­i­gung von Inter­essenkon­flik­ten bei.

Im Ergeb­nis sieht der Bun­desrat keinen generellen Hand­lungs­be­darf für den Erlass weit­er­er Regelun­gen. Punk­tuelle Anpas­sun­gen seien jedoch bei Bedarf möglich.