Bundesrat: Vernehmlassung über die volle Strommarktöffnung gestartet

Ein­er Medi­en­mit­teilung vom 8. Okto­ber 2014 ist zu ent­nehmen, dass der Bun­desrat die Vernehm­las­sung über die volle Strom­mark­töff­nung ges­tartet hat. Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 22. Jan­u­ar 2015. Bere­its heute kön­nen grosse Stromver­brauch­er mit einem Ver­brauch von über 100’000 kWh pro Jahr ihren Strom­liefer­an­ten sel­ber wählen. Sollte das Ref­er­en­dum gegen die neuen Bes­tim­mungen des Stromver­sorgungs­ge­set­zes (StomVG) nicht ergrif­f­en wer­den, kön­nen kleine Stromver­brauch­er mit einem Ver­brauch von unter 100’000 kWh pro Jahr ab dem 1. Jan­u­ar 2018 ihren Strom­liefer­an­ten eben­falls frei wählen. Die neuen Bes­tim­mungen des StromVG brin­gen u.a. fol­gende Änderun­gen mit sich:

  • Kleine End­ver­brauch­er müssen ab dem 1. Jan­u­ar 2018 nicht zwin­gend in den freien Markt wech­seln. Ohne Wech­sel verbleiben sie in der so genan­nten “Grund­ver­sorgung mit abgesichert­er Stromversorgung”.
  • Grosse End­ver­brauch­er müssen ab 2017 zwin­gend in den freien Markt wechseln.
  • Die Umset­zung der vollen Strom­mark­töff­nung erfüllt eine Voraus­set­zung für den Abschluss eines Stromabkom­mens mit der EU