Botschaft über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Der Bun­desrat hat die Botschaft über die Steuer­be­freiung von juris­tis­chen Per­so­n­en mit ideellen Zweck­en verabschiedet.

Nach der Botschaft sollen juris­tis­che Per­so­n­en mit ideellen Zweck­en kün­ftig nicht besteuert wer­den, sofern ihr Gewinn nicht mehr als 20‘000 beträgt. Die Frei­gren­ze gilt für alle juris­tis­chen Per­so­n­en, deren Gewinn- und Kap­i­talver­wen­dung auss­chliesslich einem ideellen Zweck gewid­met sind.