FINMA: Anhörung zur Kollektivanlageverordnung-FINMA eröffnet

Die FINMA hat die Anhörung zur Kollek­ti­van­lageveror­dung-FIN­MA (“KKV-FINMA”) eröffnet.

Die Total­re­vi­sion der KKV-FINMA geht zurück auf die per 1. März let­zten Jahres in Kraft getrete­nen Teil­re­vi­sio­nen des Kollek­ti­van­la­genge­set­zes bzw. der Kollektivanlagenverordnung.

Neben ein­er redak­tionellen Über­ar­beitung (“Mod­ernisierung und Entschlack­ung der Verord­nung”) enthält die KKV-FINMA haupt­säch­lich fol­gende Änderungen:

  • Über­ar­beitung der Risiko­mod­elle für Derivate
  • Anforderun­gen an die Ver­wal­tung und Ver­wahrung von Sicherheiten
  • Anforderun­gen an Master-Feeder-Strukturen
  • Min­destanforderun­gen an das Risiko­man­age­ment von Fond­sleitung, SICAV und Ver­mö­gensver­wal­ter kollek­tiv­er Kapitalanlagen
  • Vor­gaben an Depot­banken, gemäss welchen diese interne Richtlin­ien zur Kon­trolle der Fond­sleitung oder SICAV einzuführen haben
  • Bezüglich Ver­mö­gensver­wal­ter kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen: Einzel­heit­en zur Berech­nung der De-Min­imis-Schwelle sowie Regelun­gen zur Berufshaftpflichtversicherung 

Die Anhörung dauert noch bis 19. Mai 2014.

Für weit­erge­hende Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.