Modernes Personalrecht für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs

Der Bun­desrat hat beschlossen, das Bun­des­ge­setz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeit­szeit­ge­setz) zu mod­ernisieren. Den verän­derten Lebens­for­men angepasst wer­den sollen ins­beson­dere die Regelun­gen zu den Pausen, den Ruh­eson­nta­gen und zur Nachtar­beit. Die Vorschriften sollen beispiel­sweise Rück­sicht darauf nehmen, dass die meis­ten Arbeit­nehmer heute ihr Mit­tagessen auswärts einnehmen.