2 EStV-Rundschreiben: Steuerlich anerkannte Zinssätze für Gesellschaftsdarlehen an oder von Anteilsinhabern pro 2014 (in Schweizer Franken / in Fremdwährungen)

Die Eid­genös­sis­che Steuerver­wal­tung (EStV) hat die für das laufende Jahr 2014 (1.1.–31.12.) steuer­lich mass­geben­den Zinssätze für Dar­lehen “an oder von Anteilsin­hab­ern oder diesen nah­este­hen­den Drit­ten” pub­liziert — wie üblich mit­tels zweier Rund­schreiben. Diese Zinssätze sind für die direk­ten Bun­des- und Kan­ton­ss­teuern eben­so rel­e­vant wie für die Ver­rech­nungss­teuer. Für Dar­lehen in Schweiz­er Franken sind prinzip­iell nicht diesel­ben Zinssätze mass­gebend wie für solche in Fremd­währun­gen. Der Nach­weis der höheren, respek­tive tief­er­en mark­t­mäs­si­gen Kap­i­talbeschaf­fungskosten im Einzelfall bleibt vor­be­hal­ten. Im übri­gen stellt die Gewährung unverzinslich­er oder ungenü­gend verzin­ster Vorschüsse oder Dar­lehen an Beteiligte oder an ihnen nahe ste­hende Dritte eine geld­w­erte Leis­tung dar. Das­selbe gilt für über­set­zte Zin­sen, die auf Grund von Verpflich­tun­gen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe ste­hen­den Drit­ten vergütet werden.