Sekretariat WEKO stellt Vorabklärung zur Weitergabe von Währungsvorteilen ein

Mit Schluss­bericht vom 7. Novem­ber 2013 hat das Sekre­tari­at der Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) ihre Vor­abklärung zur Weit­er­gabe bzw. Nicht-Weit­er­gabe von Währungsvorteilen eingestellt. Die Vor­abklärung habe keine genü­gen­den Anhalt­spunk­te für unzuläs­sige Wet­tbe­werb­s­beschränkun­gen ergeben, die eine Weit­er­gabe von Währungsvorteilen an die Schweiz­er Kun­den ver­hin­dert hätten.

Eine im Zuge der Vor­abklärung durchge­führte Befra­gung von 22 Marke­nar­tikel­liefer­an­ten sowie der drei grossen Detail­händler Coop, Den­ner und Migros habe keine konkrete Hin­weise auf unzuläs­sige hor­i­zon­tale oder ver­tikale Preisabre­den geliefert. Auch liessen sich keine genü­gen­den Anhalt­spunk­te für eine kartell­rechtlich prob­lema­tis­che Behin­derung von Par­al­le­limporten oder für miss­bräuch­liche Ver­hal­tensweisen mark­t­be­herrschen­der Unternehmens iden­ti­fizieren. Vielmehr sei auf­grund der Befra­gung davon auszuge­hen, dass die meis­ten der befragten Marke­nar­tikel­liefer­an­ten den Detail­händlern Kon­di­tio­nen­verbesserun­gen gewährt hat­ten, und die Detail­händler diese wiederum “mehrheitlich voll­ständig” an ihre Kun­den weit­ergegeben haben. Wegen des Fehlens gewiss­er Dat­en könne aber nicht aus­geschlossen wer­den, dass das Aus­mass der Weit­er­gabe tat­säch­lich weniger aus­geprägt war.

Die WEKO hat den Schluss­bericht des Sekre­tari­ates in ein­er gekürzten Fas­sung als PDF zum Down­load bere­it gestellt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 5. Dezem­ber 2013 (HTML).