Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betriebenen Verzeichnisdienste des Bundes (VBVB) verabschiedet. Die Verordnung regelt Informationssysteme (Verzeichnisdienste), die vom BIT betrieben werden, und tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.
Die VBVB enthält im Wesentlichen technische und datenschutzrechtliche Bestimmungen: Sie stellt die Verzeichnisdienste des BIT, welche Informationen über das Bundespersonal und bundesnahe Personen bearbeiten, auf eine rechtliche Grundlage. Ferner werden die Art und Weise des Datenbezugs und der Datenverteilung, die Möglichkeiten hinsichtlich des Lese- und Schreibzugriffs sowie die Veröffentlichung geregelt. Geregelt werden zudem die Verantwortung über den Betrieb und die Sicherheit sowie die Rechte der betroffenen Personen.