Botschaft zur Revision des Steueramtshilfegesetzes (Gruppenersuchen; nachträgliche Information)

Der Bun­desrat hat heute Mittwoch von den Ergeb­nis­sen des Vernehm­las­sungsver­fahrens zur Teil­re­vi­sion des Steuer­amt­shil­fege­set­zes Ken­nt­nis genom­men und die entsprechende Botschaft ver­ab­schiedet (vgl. dazu die Medi­en­mit­teilung, den Revi­sion­sen­twurf, den Vor­ab­druck der im BBl noch nicht veröf­fentlicht­en Botschaft und den Bericht des EFD über die Vernehm­las­sungsergeb­nisse).

Im Wesentlichen geht es bei der Teil­re­vi­sion um drei Punkte:

  1. Dem Bun­desrat wird die Kom­pe­tenz eingeräumt, den erforder­lichen Inhalt von Grup­pen­er­suchen festzule­gen. 
  2. Ein neuer Artikel sieht ein auf Grup­pen­er­suchen zugeschnittenes Ver­fahren zur Infor­ma­tion der beschw­erde­berechtigten Per­so­n­enüber ein einge­gan­ge­nes Ersuchen vor. 
  3. Schliesslich wird ein neuer Artikel über die nachträgliche Infor­ma­tion der beschw­erde­berechtigten Per­so­n­en eingefügt.