Bericht des Bundesrates zu Open Government Data

Der Bun­desrat hat am 13. Sep­tem­ber 2013 einen Bericht zu Open Gov­ern­ment Data (OGD) in der Schweiz veröf­fentlicht und gle­ichzeit­ig das Infor­matik­s­teuerung­sor­gan des Bun­des ISB beauf­tragt, bis Mitte 2014 einen Entwurf für eine OGD-Strate­gie zu erar­beit­en und die nationale Umset­zung von Open Gov­ern­ment Data 2014 zu pla­nen (vgl. Medi­en­mit­teilung).

Der Bericht ist hier abruf­bar. Demzu­folge geht es v.a. um Daten,

die im Besitz der
Ver­wal­tung sind und deren Ver­wen­dung nicht ein­schnei­dend eingeschränkt ist, ins­beson­dere aus datenschutz‑, urhe­ber­rechts- und informa-
tion­ss­chutzrechtlichen Grün­den. Typische
Beispiele sind Statistik‑, Geo‑,
Umwelt oder Wetterdaten.

Der Bericht geht auf ein im Dezem­ber 2011 über­wiesenes Pos­tu­lat von NR Wasser­fall­en “11.3884 «Open Gov­ern­ment Data als strate­gis­ch­er­Schw­er­punkt im E‑Government» zurück. Der Bun­desrat beant­wortet die darin gestell­ten Fra­gen nun wie folgt:

  1. Welche Chan­cen und Risiken ergeben sich aus Sicht von E‑Government durch die Veröf­fentlichung von Behördendaten?

    Die Abwä­gung von Chan­cen und Risiken von OGD zeigt, dass ein attrak­tives Poten­zial für eine trans­par­ente, effiziente Ver-
    wal­tungs­führung und die wirtschaftliche Wertschöp­fung beste­ht. Demge­genüber beste­hen keine schw­er­wiegen­den Risiken, die ein­er Weit­er­en­twick­lung von OGD im Wege ste­hen würden.

  2. Wer entschei­det über die Veröf­fentlichung von Daten­sätzen, und wie wer­den Integrität, Nachvol­lziehbarkeit und länger­fristige Zugänglichkeit dieser Dat­en gewährleistet?

    Die Zuständigkeit zur Veröf­fentlichung von Dat­en auf Bundes-
    ebene liegt bei den einzel­nen Daten­pro­duzen­ten, soweit nicht schon die Geset­zge­bung die Veröf­fentlichung oder die Nicht-Veröf­fentlichung verbindlich vor­sieht. Grund­sät­zlich kön­nen die zuständi­gen Behör­den am besten ein­schätzen, ob bes­timmte Dat­en veröf­fentlicht wer­den kön­nen. Der Bun­desrat wird prüfen, ob und in welchen Bere­ichen neue rechtliche Bes­tim­mungen über die Veröf­fentlichung geschaf­fen wer­den sollen.

  3. Unter welchen Lizenzbes­tim­mungen und finanzpoli­tis­chen Rah­menbe­din­gun­gen kön­nen die offen zugänglichen Dat­en weit­er­ver­wen­det werden?

    Infor­ma­tio­nen, die gestützt auf den all­ge­meinen Infor­ma­tion­sauf­trag des Bun­desrats und der Ver­wal­tung veröf­fentlicht wer­den, kön­nen grund­sät­zlich frei und kosten­los ver­wen­det wer­den. In ver­schiede­nen Bere­ichen sieht die Geset­zge­bung spez­i­fis­che Ein­schränkun­gen und teil­weise eine Kostenpflicht vor. Teil­weise wer­den die Nutzungsrechte auch durch pri­va­trechtliche Li-
    zen­zen geregelt. In Bezug auf Nutzungsrechte und Lizenzbes­tim­mungen sind auf Bun­de­sebene ein­heitliche Lösun­gen zu prüfen.

  4. Wo beste­ht die Gefahr, dass der Daten­schutz durch einen offe­nen Zugang zu Behör­den­dat­en tang­iert wird, und welche Mass­nah­men sind dage­gen zu ergreifen?
    Bezüglich des Daten­schutzes beste­ht bei OGD das Risiko, dass aus der Verknüp­fung von anonymisierten, frei zugänglichen Dat­en Rückschlüsse auf Per­so­n­en gezo­gen wer­den kön­nten. In der Ver­wal­tung sind deshalb entsprechende vor­sor­gliche Mass­nah­men festzule­gen und umzusetzen.
  5. Welche pri­or­isierte Vorhaben sind in die E‑Gov­ern­ment-Strate­gie Schweiz aufzunehmen, damit das Poten­zial von Open Gov­ern­ment Data in den näch­sten Jahren opti­mal aus­geschöpft wer­den kann, und welche Investi­tio­nen sind dazu nötig?

    Mit dem pri­or­isierten Vorhaben B2.12 «Open Gov­ern­ment Data» wird die Koor­di­na­tion der Akteure und Aktiv­itäten vor­angetrieben, im Rah­men eines Pilot­pro­jek­ts wer­den Erfahrun­gen gesam­melt. Die Koor­di­na­tion­sak­tiv­itäten sind bis Ende 2013 sichergestellt. Für eine sys­tem­a­tis­che Umset­zung bedarf es jedoch mehr als der bish­er getrof­fe­nen Mass­nah­men: Die Erar­beitung ein­er OGD Strate­gie Schweiz, die Koor­dinierung der Aktiv­itäten und Ein­bezug der Kan­tone und Gemein­den sowie die Über­führung des Pilot­por­tals «OGD@Bund» in ein auf Dauer angelegtes OGD-Webportal.