BGer. 4A_177/2013 vom 29. Mai 2013, E. 1.1–1.4 geben einen guten Überblick zur Rechtsprechung betreffend die Anfechtung eines Massnahmeentscheides, mit dem ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung im Sinne von Art. 158 ZPO gutgeheissen und eine Beweisabnahme angeordnet wird. In derartigen Fällen liegt ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG vor. Das Bundesgericht ist bezüglich einer selbständigen Anfechtung von Zwischenentscheiden streng.