WEKO eröffnet Untersuchung gegen Swisscom und Cinetrade

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat eine Unter­suchung gegen Swiss­com AG und CT Cine­trade AG eröffnet. Das Sekre­tari­at der WEKO habe Anhalt­spunk­te dafür gefun­den, dass Swiss­com und Cine­trade bzw. die Tochterge­sellschaft von Cine­trade, Tele­club AG, im Bere­ich der Live-Über­tra­gung von Sportver­anstal­tun­gen über eine mark­t­be­herrschende Stel­lung ver­fü­gen und diese miss­brauchen.

Cine­trade bzw. Tele­club ver­bre­it­et seine Pro­gramm­sig­nale gemäss eige­nen Angaben von Tele­club über alle Kabel­net­ze sowie über Swiss­com TV, das IPTV-Ange­bot von Swiss­com. Nach eige­nen Angaben von Cine­trade hält Swiss­com seit 2005 mit Blick auf das wach­sende IPTV-Geschäft eine strate­gis­che Beteili­gung von 49% an Cinetrade.

Hin­ter­grund der Unter­suchung der WEKO sind langfristige und umfassende Exk­lu­sivrechte von Cine­trade
für die Live-Über­tra­gung von Sportereignis­sen im Schweiz­er Pay-TV (ver­gle­iche dazu etwa die Pressemit­teilung von
Cine­trade vom 15. Juli 2011). Laut WEKO kön­nen diese Exk­lu­sivrechte “eine
mark­t­be­herrschende Stel­lung begrün­den, die möglicher­weise zu Gun­sten von Swiss­com miss­braucht wer­den kann”. Die mit Swiss­com konkur­ri­eren­den TV-Plat­tfor­man­bi­eter kön­nten dadurch im Wet­tbe­werb behindert
werden.

Die Unter­suchung bezieht sich gemäss Medi­en­mit­teilung nun auf das Folgende:

  • Im Vorder­grund ste­he die Frage, ob Cine­trade Konkur­renten von Swiss­com TV bes­timmte Ange­bote ohne sach­lichen Grund ver­weigert.
  • Zudem soll die Unter­suchung zeigen, ob Cine­trade gewisse Anbi­eter und End­kun­den diskri­m­iniert, indem das Ange­bot von Tele­club über Swiss­com TV gün­stiger bezo­gen wer­den kann als über andere TV-Plat­tfor­men, obschon das Ange­bot von Swiss­com TV im Bere­ich der Sportüber­tra­gun­gen bre­it­er ist.
  • Schliesslich sei zu klären, ob eine unzuläs­sige Kop­pelung (siehe Art. 7 Abs. 2 lit. f KG) vor­liegt, wenn End­kun­den die
    Sportkanäle von Tele­club nur zusam­men mit einem Basis­paket erwerben
    können.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 4. April 2013 (HTML), Bericht der NZZ (HTML)