4A_625/2012: Anschein der Befangenheit bei verfälschter Wiedergabe von Aussagen eines Richters

Wird der Aus­stand eines Richters ver­langt, weil der Richter durch in der Presse kol­portierte Aus­sagen als befan­gen erscheine, so ist zunächst zu fra­gen, ob die Wieder­gabe der Aus­sagen in der Presse kor­rekt sind. Ist die Berichter­stat­tung der Presse ver­fälscht, ist dem Richter die ver­fälschte Darstel­lung den­noch zuzurech­nen, sofern er darauf verzichtet hat, den Artikel gegen­zule­sen; in diesem Fall hat er sich die Aus­sagen durch den Verzicht zu eigen gemacht.

Dies fol­gt aus einem Urteil des Bun­des­gerichts, das im Ergeb­nis den Anschein der Befan­gen­heit des betrof­fe­nen Richters Dr. Andreas Gal­li allerd­ings verneint hat­te. Dr. Gal­li war im Zusam­men­hang mit einem Prozess im Gefolge der Über­nahme der Spar- und Leihkasse Steff­is­burg durch Valiant in der Aar­gauer Zeitung zitiert wor­den (Link zum Artikel: hier).