längere Öffnungszeiten (Motion ​12.3637, SR Lombardi): WAK‑N für Harmonisierung

Die WAK‑N unter­stützt die die Motion Lom­bar­di (​12.3637), “Franken­stärke. Teil­har­mon­isierung der Ladenöff­nungszeit­en” mit  17 zu 7 Stim­men, weil sich mit der Har­mon­isierung der Ladenöff­nungszeit­en im Detail­han­del der Einkauf­s­touris­mus ein­schränken lasse, der im Zuge der Franken­stärkung zugenom­men habe. Fern­er entspreche eine “massvolle Ver­längerung der Öff­nungszeit­en” einem Bedürf­nis der heuti­gen Kon­sumge­sellschaft. Kan­tonale Feiertage sollen von der Har­mon­isierung jedoch ausgenom­men sein. Vgl. dazu die Medi­en­mit­teilung.

Der Text der Motion lautet wie folgt:

 Der Bun­desrat wird beauf­tragt, dem Par­la­ment eine Änderung des Bin­nen­mark­t­ge­set­zes und gegebe­nen­falls weit­er­er Geset­ze zu unter­bre­it­en, sodass im Rah­men der Wach­s­tum­spoli­tik auf nationaler Ebene die Ladenöff­nungszeit­en von Mon­tag bis Sam­stag für alle Detail­han­dels­be­triebe im Sinne eines Min­dest­stan­dards wie fol­gt teil­har­mon­isiert wer­den: von Mon­tag bis Fre­itag von 6 bis 20 Uhr und am Sam­stag von 6 bis 19 Uhr. Alter­na­tiv wäre eine Geset­zge­bung auf­grund der gewer­be­polizeilichen Kom­pe­tenz des Bun­des (Art. 95 der Bun­desver­fas­sung) zu prüfen. Die kan­tonale Hoheit zur weit­er gehen­den Legiferierung inner­halb des Arbeits­ge­set­zes soll gewahrt bleiben.