Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen: gemeinsamer Kontrollmechanismus ausgehandelt

Die Char­ta über den Gou­ver­nanz- und Kon­trollmech­a­nis­mus für den inter­na­tionalen Ver­hal­tenskodex für pri­vate Sicher­heit­sun­ternehmen (ICoC) wurde während eines Tre­f­fens von pri­vat­en Sicher­heits­fir­men, Organ­i­sa­tio­nen der Zivilge­sellschaft und ver­schiede­nen Staat­en vom 19. bis 22. Feb­ru­ar 2013 in Mon­treux ausgehandelt.

Aus der Medi­en­mit­teilung des EDA:

Der Gou­ver­nanz- und Kon­trollmech­a­nis­mus wird in Genf ange­siedelt. Er soll eine wirk­same Umset­zung des ICoC gewährleis­ten. Zu seinen Auf­gaben gehören voraus­sichtlich die Zer­ti­fizierung von pri­vat­en Sicher­heits­fir­men sowie das Mon­i­tor­ing und die Behand­lung von Beschw­er­den. Der Ver­hal­tenskodex ver­bi­etet aus­drück­lich gewisse Aktiv­itäten, darunter ins­beson­dere die Anwen­dung von Gewalt – mit Aus­nahme von Fällen legit­imer Notwehr – sowie Folter, Diskri­m­inierung und Menschenhandel.

Der ICoC geht auf eine von der Schweiz am 9. Novem­ber 2010 lancierte Ini­tia­tive zurück. Mit dem Ver­hal­tenskodex soll sichergestellt wer­den, dass die pri­vat­en Sicher­heits­fir­men bei ihren Ein­sätzen die Men­schen­rechte und das human­itäre Völk­er­recht wahren. Bis heute haben über 600 Sicher­heits­di­en­stleis­ter den ICoC unterzeichnet.