Swissmedic: Anpassung der Verwaltungsverordnung betreffend Arzneimittelinformation

Swissmedic stellt ab 3. Jan­u­ar 2013 die neue Pub­lika­tion­splat­tform zur Veröf­fentlichung der Arzneimit­telin­for­ma­tio­nen aller zuge­lasse­nen Huma­narzneimit­tel zur Ver­fü­gung (AIPS). Die Ein­führung dieser Plat­tform bed­ingt Anpas­sun­gen im Kapi­tel 9.2. „Veröf­fentlichung der Arzneimit­telin­for­ma­tion” der Ver­wal­tungsverord­nung „Anleitung Anforderung an die Arzneimit­telin­for­ma­tion von Huma­narzneimit­teln“ dahinge­hend, dass kün­ftig die Zulas­sungsin­hab­er die von Swissmedic genehmigten Arzneimit­telin­for­ma­tion­s­texte und die heilmit­tel­rechtlich geforderten Über­set­zun­gen auf die neue AIPS Plat­tform hochladen und dort für die elek­tro­n­is­che Pub­lika­tion freigeben müssen.