Kommissionsmotion UREK‑N zur Beibehaltung der Lex Koller

Die Kom­mis­sion für Umwelt, Raum­pla­nung und Energie des Nation­al­rates (UREK‑N) hat eine Kom­mis­sion­s­mo­tion ein­gere­icht mit dem Ziel, die Lex Koller zu bewahren. Dazu die Medi­en­mit­teilung vom 7. Novem­ber 2012:

​Die Kom­mis­sion ist sich einig, dass die Nach­frage auf dem Schweiz­er Immo­bilien­markt in den let­zten Jahren stark zugenom­men hat. Dazu trägt unter anderem die Entwick­lung bei, dass Immo­bilien mehr und mehr zu Ertragsan­la­gen gewor­den sind. Die Kom­mis­sion ist der Ansicht, dass das Bun­des­ge­setz über den Erwerb von Grund­stück­en durch Per­so­n­en im Aus­land (Lex Koller) im Moment das einzige nach­fragedäm­mende Instru­ment auf dem Immo­bilien­markt sei. Es binde den Erwerb von Wohn­im­mo­bilien an den Haupt­wohn­sitz und damit den Steuer­sitz, sowohl von natür­lichen als auch von juris­tis­chen Per­so­n­en. Aus­nah­men von dieser Anforderung wer­den für touris­tis­che Kan­tone über Kontin­gente und Son­der­be­wil­li­gun­gen geregelt.

Das Par­la­ment hat im Jahre 2008 die Vor­lage zur Aufhe­bung der Lex Koller an den Bun­desrat zurück­gewiesen. Angesichts der heuti­gen Sit­u­a­tion hätte diese Aufhe­bung in den Augen der Kom­mis­sion volk­swirtschaftlich schw­er­wiegende Fol­gen: Sie würde einen zusät­zlichen Druck auf die ohne­hin schon sehr hohen Immo­bilien- und Miet­preise ausüben, Steuer­sub­strat würde weg­fall­en und der Druck auf den Schweiz­er­franken würde zusät­zlich erhöht wer­den. Aus diesen Grün­den ist die Mehrheit der Kom­mis­sion der Ansicht, dass das Bun­des­ge­setz über den Erwerb von Grund­stück­en durch Per­so­n­en im Aus­land zu erhal­ten sei. Deshalb beauf­tragt sie den Bun­desrat mit 15 zu 5 Stim­men bei 2 Enthal­tun­gen, auf die Aufhe­bung der Lex Koller zu verzichten.