Änderung der BEHV: Anhörung eröffnet

Das EFD hat zur Änderung der Börsen­verord­nung eine Anhörung eröffnet. Aus der Medi­en­mit­teilung (vgl. auch unseren früheren Beitrag zur Änderung des BEHG):

Mit der Revi­sion wird die Ende Sep­tem­ber 2012 ver­ab­schiedete Änderung des Börsen­ge­set­zes (Börsende­lik­te und Mark­t­miss­brauch) umge­set­zt. Die Anhörung dauert bis zum 15. Dezem­ber 2012.

Mit der Änderung der Börsen­verord­nung wer­den Aus­nah­men von den neu im Börsen­ge­setz geregel­ten auf­sicht­srechtlichen Ver­boten des Insider­han­dels und der Mark­t­ma­nip­u­la­tion for­muliert. Sie betr­e­f­fen ins­beson­dere den Rück­kauf eigen­er Beteili­gun­gen und Effek­tengeschäfte zum Zweck der Preis­sta­bil­isierung nach ein­er öffentlichen Effek­ten­platzierung. Zudem wird der in der schweiz­erischen Lehre und Recht­sprechung bere­its bish­er anerkan­nte, jedoch nicht genau definierte Grund­satz «Kein­er kann sein eigen­er Insid­er sein» kod­i­fiziert.  Im Bere­ich des Offen­le­gungs- und Über­nah­merechts wird der Begriff der «Haup­tkotierung» definiert. Auch damit wird Rechtssicher­heit geschaf­fen und sichergestellt, dass der Begriff von den mass­geben­den Behör­den ein­heitlich ver­wen­det wird.