Anwälte dürfen ihren Beruf auch unter dem Dach einer Anwaltskapitalgesellschaft (Anwalts-AG, Anwalts-GmbH) ausüben. Dabei muss die Anwaltstätigkeit organisatorisch so strukturiert sein, dass sie unabhängig erfolgen kann. Entscheidend ist damit die konkrete Organisationsstruktur einer Anwaltskanzlei und nicht deren Rechtsform.
2C_237/2011: Anwaltskörperschaften sind grundsätzlich zulässig (amtl. Publ.)
6.10.12 • David Vasella •
Wie in den Medien berichtet wurde, hat das BGer festgestellt, dass Anwaltskörperschaften zulässig sind, wenn im konkreten Fall die Unabhängigkeit sichergestellt ist. Aus der Medienmitteilung:
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