Teilrevision der Aufsichtsverordnung per 1.1.2013: Eröffnung der Anhörung

Das EFD hat die Anhörung zu ein­er Teil­re­vi­sion der Verord­nung über die Beauf­sich­ti­gung von pri­vat­en Ver­sicherung­sun­ternehmen (Auf­sichtsverord­nung) eröffnet. Die Anhörung dauert dauert bis am 19. Okto­ber 2012.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Lebensver­sicherungsverträge zeich­nen sich durch ihre lange Laufzeit aus. In der gegen­wär­ti­gen Tiefzin­sphase stellt die Finanzierung der ursprünglich ver­traglich garantierten und in der Regel höheren Zin­sen eine grosse Her­aus­forderung für die Lebensver­sicher­er dar. Diesem Umstand trägt die vorge­se­hene Anpas­sung Rech­nung. Die bish­erige starre Regelung über die Diskon­tierung von Ver­sicherungsverpflich­tun­gen soll aufge­hoben wer­den. Neu sollen neben der Ren­dite von Bun­de­san­lei­hen auch andere risikolose Zin­skur­ven anwend­bar sein. In ausseror­dentlichen Tiefzin­sphasen soll die FINMA zudem tem­porär neu auch andere als risikolose Zin­skur­ven zulassen können. 

Beila­gen zur Anhörung: