Nach den Feststellungen der Wettbewerbskommission hat mehr als ein Drittel der Verbandsmitglieder die Tarifempfehlungen beachtet, weshalb es sich beim entsprechenden Merkblatt um eine unzulässige Preisabrede im Bereich der Immobilienverwaltung gehandelt habe. Konkret habe das Merkblatt Preisbänder für Dienstleistungen in der Immobilienverwaltung definiert und fixe Raten für Maklercourtagen vorgesehen. Im Bereich der Immobilienmakler sei die Untersuchung allerdings mangels Wettbewerbserheblichkeit eingestellt worden.
Da sich die USPI Neuchâtel im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung dazu verpflichtet hatte, ihr Merkblatt respektive die Tarifempfehlungen zurückzuziehen, sprach die Wettbewerbskommission aufgrund des Wettbewerbsverstosses eine reduzierte Sanktion in der Höhe von CHF 35'000.- aus.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 12. Juli 2012 (PDF).

