Gemäss Medienmitteilung vom 18.07.2012 setzt die FINMA per 1. Januar 2013 ein neues Rundschreiben zu den anrechenbaren Eigenmitteln, sowie revidierte Rundschreiben zur
Kapitalplanung, zu Kredit- und Marktrisiken sowie zur Offenlegung und
Risikoverteilung in Kraft.
Die neuen Rundschreiben enthalten die Ausführungsbestimmungen der FINMA zur jüngsten Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) und der "Too big to fail" (TBTF)-Gesetzgebung (siehe dazu Medienmitteilung EFD vom 01.06.2012).
Ausführlichere Informationen sowie Materialen auf der Website der FINMA.

