Mit der gemeinsamen Erklärung soll die Rechtssicherheit für betroffene Finanzinstitute erhöht und der Umsetzungsaufwand vermindert werden. Konkret werden folgende Vereinfachungen angestrebt:
Gemäss der gemeinsamen Erklärung werden folgende Erleichterungen angestrebt:
- Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen werden (sogenannte „exempt FFI").
- Gewisse Finanzinstitute, die vor allem lokal oder regional tätig sind, werden als kompatibel mit FATCA („deemed compliant FFI") bezeichnet.
- Finanzinstitute sind nicht verpflichtet, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, einen Steuerabzug vorzunehmen oder deren Konto zu schliessen. Die USA können zu solchen unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.
- Weitere Erleichterungen für Schweizer Finanzinstitute, z.B. bei der Identifikation bestehender Kunden als US-Personen sind ebenfalls aufzunehmen.

