Aufgrund einer Umstrukturierung des Zahlungsmanagements des Bundes werden die bekannten Abläufe für die Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund neu geregelt.
Gemäss Rundschreiben werden ab sofort die Ablieferungen der direkten Bundessteuer ausschliesslich im sogenannte Cash-Netting-Verfahren über das Kantonskontokorrent bei der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) verbucht. Die von verschiedenen Kantonen durchgeführten physischen Zah-lungen des jeweils geschuldeten Bundesanteils sind ab sofort nicht mehr möglich.