ESTV: Rundschreiben Ablieferung der direkten Bundessteuer

Auf­grund ein­er Umstruk­turierung des Zahlungs­man­age­ments des Bun­des wer­den die bekan­nten Abläufe für die Abliefer­ung der direk­ten Bun­dess­teuer an den Bund neu geregelt.

Gemäss Rund­schreiben wer­den ab sofort die Abliefer­un­gen der direk­ten Bun­dess­teuer auss­chliesslich im soge­nan­nte Cash-Net­ting-Ver­fahren über das Kan­ton­skon­toko­r­rent bei der Eidg. Finanzver­wal­tung (EFV) ver­bucht. Die von ver­schiede­nen Kan­to­nen durchge­führten physis­chen Zah-lun­gen des jew­eils geschulde­ten Bun­de­san­teils sind ab sofort nicht mehr möglich.