Quellensteuerabkommen: Botschaft zum QA mit A verabschiedet und UK macht Gebrauch von Meistbegünstigungsklausel

  1. Der Bun­desrat hat die Botschaft zum Quel­len­s­teuer­abkom­men mit Öster­re­ich ver­ab­schiedet. Es soll wie die analo­gen Abkom­men mit Deutsch­land und Gross­bri­tan­nien im Juni dieses Jahres von den Eid­genös­sis­chen Räten berat­en wer­den und am 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft treten.
  2. In Ausübung der Meist­begün­s­ti­gungsklausel, welche die Schweiz und das Vere­inigte Kön­i­gre­ich im Änderung­spro­tokoll vom 20. März 2012 vere­in­bart hat­ten, haben die bei­den Ver­tragsparteien die Steuer­sätze im britis­chen Abkom­men angepasst. Diese wer­den an die Sätze im deutschen Abkom­men angeglichen, das heisst der Min­i­mal­s­teuer­satz bei der Reg­u­lar­isierung der Ver­gan­gen­heit wird auf 21% (statt 19) und der Max­i­mal­s­teuer­satz auf 41% (statt 34) erhöht.

    Von dieser Änderung nicht betrof­fen sind die in Gross­bri­tan­nien wohn­haften, aber nicht ansäs­si­gen (“res­i­dent but not domi­ciled”), ihr anwend­bar­er Ein­heitssatz von 34% bleibt unverändert.