Globalübernahme der SIA 118: Anerkennungsbefugnis des Bauleiters betr. die Schlussrechnung des Unternehmers für branchenfremden Bauherrn ungewöhnlich und unverbindlich

Das BGer schützt ein Urteil des KGer FR, wonach ein branche­nunkundi­ger Bauherr nicht damit rech­nen müsse, dass der baulei­t­ende Architekt ihn durch Anerken­nung der Schlussabrech­nung zur Zahlung des vom Unternehmer geforderten Betrages verpflicht­en könne (so SIA-Norm 118, Art. 154 III). Mit Bezug auf diesen Punkt komme vielmehr die Ungewöhn­lichkeit­sregel zur Anwen­dung, so dass die Glob­alüber­nahme mit Bezug auf SIA-Norm 118 Art. 154 III keine Wirkung entfalte.