Weiter lässt die WEKO verlauten, mit ihren Leitentscheiden 2011 den Schweizer Markt "weiter geöffnet" zu haben. Sie fasst die wichtigsten Grundsätze aus ihren Leitentscheiden 2011 wie folgt zusammen:
- Beschränkungen des Online-Handels sind grundsätzlich nicht zulässig (dazu unsere Berichte hier und hier)
- Die Wettbewerbsbehörden haben in ihren Verfahren die Interessen aller Betroffenen zu berücksichtigen (Volkswirtschaft, Unternehmen und insbesondere Konsumentinnen und Konsumenten)
- Offene Märkte und Parallelimporte sind ein wichtiges Instrument um den Wettbewerb zu fördern und zu gewährleisten
- Um Submissionsabreden nachhaltig zu bekämpfen, muss in einzelnen Branchen eine eigentliche „Kartellkultur" aufgebrochen werden (siehe unseren Bericht).
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 24. April 2012 (PDF).

