OGer LU: Medikamentendaten “nutz- und wertlos” hier sachlich vertretbar; Begehren um Verbot von “pauschal herabsetzenden Aussagen gestützt auf unwahre Angaben” zu unbestimmt

Der Einzel­richter am OGer LU hat ein Begehren um ein pro­vi­sorisches Ver­bot bes­timmter Aus­sagen gestützt auf das UWG und das Per­so­n­en­recht abgewiesen. Unter anderem war das Gesuch, es sei zu ver­bi­eten, pauschal her­ab­set­zende Aus­sagen gestützt auf unwahre Angaben zu machen, nicht aus­re­ichend bes­timmt (vgl. dazu auch das Urteil 4A_460/2011 und dazu unseren Beitrag “Her­ab­set­zen” bzw. “neg­a­tiv bew­erten” sind für ein Unter­las­sungs­begehren zu unbes­timmte Handlungen”).

Die inkri­m­inierte Aus­sage, die Stiftung Ref­da­ta sei “nutz- und wert­los”, war fern­er im Kon­text so zu ver­ste­hen, dass sie sich nicht auf die Stiftung selb­st, son­dern auf die Ver­w­ert­barkeit der Ref­da­ta (swissIN­DEX) Stam­m­dat­en zwecks Nutzung der Dat­en zur Medika­ment­berech­nung mit­tels der in den Arzt­prax­en etc. einge­set­zten Soft­ware bezog. Die so ver­standene Aus­sage der Beklagten, ywe­see GmbH (dazu auch unsere Beiträge hier, hier, hier und hier) war jedoch wohl sach­lich vertret­bar und nicht unwahr (neg­a­tive Haupt­sachen­prog­nose), weil diese Dat­en für die Phar­mafir­men unter dem Gesicht­spinkt der Abrech­nungswe­sens tat­säch­lich nut­z­los sond. Die für eine Her­ab­set­zung nach ständi­ger Recht­sprechung erforder­liche beson­dere Schwere hätte die Aus­sage dage­gen erreicht.