Im Bereich der inneren Sicherheit soll die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt werden – so der Bundesrat in einem heute veröffentlichten Bericht zur “Inneren Sicherheit”. Namentlich beim Staatsschutz, bei der zivilen Unterstützung durch die Armee, bei den sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgaben des Bundes sowie bei den Sicherheitsaufgaben im Zoll- und Grenzbereich sollen die rechtlichen Grundlagen bereinigt werden. Dafür schlägt der Bundesrat sowohl Änderungen oder Konkretisierungen der gesetzlichen Bestimmungen als auch Anpassungen der Bundesverfassung vor.
Im Einzelnen sieht der Bundesrat laut Medienmitteilung folgende Neuregelungen vor:
- Es soll eine ausdrücklichen Verfassungsgrundlage geschaffen werden, die dem Bund eine Kompetenz im Staatsschutzbereich zuweist. Derzeit stützt sich die Staatsschutztätigkeit des Bundes ausschliesslich auf ungeschriebenes Verfassungsrecht.
- Subsidiäre Einsätze der Armee zur Unterstützung der Kantone bei Grossanlässen, bei welchen diese an ihre personellen und finanziellen Grenzen stossen, sollen in der Militärgesetzgebung präzisiert werden. Darüber hinaus steht zur Debatte, eine neue Unterstützungsaufgabe des Bundes für Situationen zu schaffen, in denen die zivilen Behörden von vornherein über zu wenige Ressourcen verfügen.
- Für die Wahrnehmung der kriminalpolizeilichen Aufgaben durch den Bund im Vorfeld von Strafverfahren soll eine klare und restriktive Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Die Arbeiten zum Erlass eines Polizeiaufgabengesetzes werden fortgesetzt, um das zersplitterte Polizeirecht auf Bundesebene zusammenzuführen und Regelungslücken schliessen.
- Ausserdem sollen die Kantone durch den Bund die notwendige Unterstützung bei der Erfüllung von Schutzaufgaben aufgrund internationaler Verpflichtungen erhalten, wie etwa beim Botschaftsschutz. Dafür sind die geltenden gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten.
- Schliesslich ist geplant, in der Bundesgesetzgebung zu präzisieren, welche Sicherheitsaufgaben im Zoll- und Grenzbereich durch den Bund bzw. durch die Kantone vollzogen werden.