Bundesrat: Bericht über innere Sicherheit zur Klärung der Zuständigkeiten

Im Bere­ich der inneren Sicher­heit soll die Kom­pe­ten­za­ufteilung zwis­chen Bund und Kan­to­nen klar­er geregelt wer­den – so der Bun­desrat in einem heute veröf­fentlicht­en Bericht zur “Inneren Sicher­heit”. Namentlich beim Staatss­chutz, bei der zivilen Unter­stützung durch die Armee, bei den sicher­heits- und krim­i­nalpolizeilichen Auf­gaben des Bun­des sowie bei den Sicher­heit­sauf­gaben im Zoll- und Grenzbere­ich sollen die rechtlichen Grund­la­gen bere­inigt wer­den. Dafür schlägt der Bun­desrat sowohl Änderun­gen oder Konkretisierun­gen der geset­zlichen Bes­tim­mungen als auch Anpas­sun­gen der Bun­desver­fas­sung vor.

Im Einzel­nen sieht der Bun­desrat laut Medi­en­mit­teilung fol­gende Neuregelun­gen vor:

  • Es soll eine aus­drück­lichen Ver­fas­sungs­grund­lage geschaf­fen wer­den, die dem Bund eine Kom­pe­tenz im Staatss­chutzbere­ich zuweist. Derzeit stützt sich die Staatss­chutztätigkeit des Bun­des auss­chliesslich auf ungeschriebenes Verfassungsrecht. 
  • Sub­sidiäre Ein­sätze der Armee zur Unter­stützung der Kan­tone bei Grossan­lässen, bei welchen diese an ihre per­son­ellen und finanziellen Gren­zen stossen, sollen in der Mil­itärge­set­zge­bung präzisiert wer­den. Darüber hin­aus ste­ht zur Debat­te, eine neue Unter­stützungsauf­gabe des Bun­des für Sit­u­a­tio­nen zu schaf­fen, in denen die zivilen Behör­den von vorn­here­in über zu wenige Ressourcen verfügen. 
  • Für die Wahrnehmung der krim­i­nalpolizeilichen Auf­gaben durch den Bund im Vor­feld von Strafver­fahren soll eine klare und restrik­tive Ver­fas­sungs­grund­lage geschaf­fen wer­den. Die Arbeit­en zum Erlass eines Polizeiauf­gabenge­set­zes wer­den fort­ge­set­zt, um das zer­split­terte Polizeirecht auf Bun­de­sebene zusam­men­zuführen und Regelungslück­en schliessen.
  • Ausser­dem sollen die Kan­tone durch den Bund die notwendi­ge Unter­stützung bei der Erfül­lung von Schutza­uf­gaben auf­grund inter­na­tionaler Verpflich­tun­gen erhal­ten, wie etwa beim Botschaftss­chutz. Dafür sind die gel­tenden geset­zlichen Grund­la­gen zu überarbeiten.
  • Schliesslich ist geplant, in der Bun­des­ge­set­zge­bung zu präzisieren, welche Sicher­heit­sauf­gaben im Zoll- und Grenzbere­ich durch den Bund bzw. durch die Kan­tone vol­l­zo­gen werden.